Verkehrsmedizin · Stufe 2

Lastwagen, Bus, Taxi.
Untersuchung Stufe 2.

Die verkehrsmedizinische Untersuchung für die Kategorien C, C1, D, D1 und den berufsmässigen Personentransport (Code 121) — für Bewerberinnen und Bewerber und für die periodische Kontrolle. Direkt am Zürich HB.

Für wen

Wer beruflich fährt, wird regelmässig untersucht.

Untersuchen darf nur eine Ärztin oder ein Arzt mit verkehrsmedizinischer Anerkennung der Stufe 2 oder höher. Das gilt für die erste Untersuchung genauso wie für jede Kontrolle.

Bewerbung

Neue Kategorie oder Bewilligung

Sie bewerben sich für einen Führerausweis der Kategorien C, C1, D oder D1, für die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (Code 121, z. B. Taxi oder Limousine) oder für die Trolleybus-Bewilligung (Code 110).

Anerkennung: Stufe 2 oder höher

Kosten: CHF 200, zahlbar in der Praxis

Kontrolle

Periodische Kontrolluntersuchung

Sie haben bereits eine dieser Kategorien oder Bewilligungen. Das Strassenverkehrsamt schreibt Sie an, wenn die Kontrolle fällig ist. Ab dem Datum des Schreibens haben Sie in der Regel drei Monate Zeit; Fristverlängerungen gibt es grundsätzlich nicht.

Intervall: alle 5 Jahre · ab 50 alle 3 Jahre · ab 75 alle 2 Jahre

Kosten: CHF 200, zahlbar in der Praxis

Ablauf

Buchen, untersuchen, Bericht ans Amt.

1

Termin buchen

Online unter drharris.ch/termin. Freie Termine gibt es oft innert weniger Tage. Buchen Sie, sobald das Schreiben des Strassenverkehrsamts da ist.

2

Untersuchung

Sehprüfung, Beweglichkeit und Kraft, Herz-Kreislauf, Neurologie sowie eine Durchsicht Ihrer Medikamente und Vorerkrankungen.

3

Bericht ans Amt

Der Bericht geht elektronisch an das Strassenverkehrsamt, mit dem Zugangscode auf Ihrem Schreiben. Den Entscheid erhalten Sie vom Amt.

Mitbringen: Schreiben oder Formular des Strassenverkehrsamts mit Zugangscode, Führerausweis oder Identitätskarte, Brille oder Kontaktlinsen, eine Medikamentenliste und allfällige aktuelle Befunde.

Kosten & Praktisches

CHF 200, direkt am Hauptbahnhof.

Selbst bezahlt, nicht über die Krankenkasse

Die Untersuchung ist eine Begutachtung für das Strassenverkehrsamt, keine Behandlung — die Krankenkasse zahlt sie nicht. Stufe 2 kostet CHF 200, zahlbar in der Praxis mit Karte oder bar. Für Firmen mit mehreren Fahrerinnen und Fahrern: Konditionen auf Anfrage (praxis.romanos@hin.ch).

Deutsch, Englisch oder Griechisch

Die Praxis liegt am Bahnhofplatz 5, 4. OG, direkt am Zürich HB. Die Untersuchung findet auf Deutsch, Englisch oder Griechisch statt. Wer nachts fährt, kann im gleichen Termin die Untersuchung für Nacht- und Schichtarbeit machen; deren Kosten trägt der Arbeitgeber. Für die Kontrolle ab 75 mit Kategorie B: Verkehrsmedizin Stufe 1.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

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Wer braucht die Untersuchung?

Alle, die einen Führerausweis der Kategorien C, C1, D oder D1, eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (Code 121, z. B. Taxi oder Limousine) oder eine Trolleybus-Bewilligung (Code 110) haben oder sich dafür bewerben. Die Kontrolle ist alle fünf Jahre fällig, ab dem 50. Altersjahr alle drei Jahre und ab dem 75. Altersjahr alle zwei Jahre. Untersuchen darf nur eine Ärztin oder ein Arzt mit Anerkennungsstufe 2 oder höher.

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Was kostet sie?

CHF 200 (Stufe 2), zahlbar in der Praxis mit Karte oder bar. Für Firmen mit mehreren Fahrerinnen und Fahrern: Konditionen auf Anfrage (praxis.romanos@hin.ch).

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Was muss ich mitbringen?

Das Schreiben oder Formular des Strassenverkehrsamts mit dem Zugangscode, Ihren Führerausweis oder Ihre Identitätskarte, Brille oder Kontaktlinsen, eine Liste Ihrer Medikamente und, falls vorhanden, aktuelle Befunde Ihrer behandelnden Ärztinnen und Ärzte.

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Wie schnell erhalte ich einen Termin?

Sie buchen online unter drharris.ch/termin; freie Termine gibt es oft innert weniger Tage. Das Strassenverkehrsamt gibt in der Regel drei Monate Frist und verlängert sie grundsätzlich nicht. Buchen Sie deshalb früh.

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Zahlt die Krankenkasse?

Nein. Die verkehrsmedizinische Untersuchung ist eine Begutachtung im Auftrag des Strassenverkehrsamts und keine Krankenkassenleistung. Die Kosten der Untersuchung tragen Sie selbst.

Schreiben vom Strassenverkehrsamt erhalten?

Buchen Sie früh — die Frist beträgt in der Regel drei Monate und wird grundsätzlich nicht verlängert.

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