Verkehrsmedizin · Stufe 1 und 2
Führerausweis.
Kontrolluntersuchung.
Verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung in Zürich — für Lenkerinnen und Lenker ab 75 und für die höheren Ausweiskategorien. Direkt am Hauptbahnhof, Termin online buchbar.
Für wen
Wer zur Kontrolle muss — und wie oft.
Das Strassenverkehrsamt schreibt Sie an. Die Untersuchung selbst darf nur eine anerkannte Ärztin oder ein anerkannter Arzt durchführen.
Stufe 1
Ab 75 Jahren
Privates Ausweisen der Kategorie B und vergleichbar. Die Kontrolluntersuchung ist ab dem 75. Geburtstag alle zwei Jahre fällig.
Stufe 2
Höhere Kategorien
Kategorien C, C1, D, D1, Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (Code 121), Trolleybus (Code 110), Verkehrsexpertinnen und Schiffsführer.
Ablauf
Ein Termin, rund 30 bis 45 Minuten.
Termin buchen
Sobald das Aufgebot des Strassenverkehrsamts eintrifft. In der Regel haben Sie drei Monate Zeit — Fristverlängerungen gibt es grundsätzlich nicht.
Untersuchung
Sehprüfung, Beweglichkeit und Kraft, Herz-Kreislauf, Neurologie, Kognition sowie eine Durchsicht Ihrer Medikamente und Vorerkrankungen.
Übermittlung
Der Befund geht elektronisch über emedko an das Strassenverkehrsamt. Den Entscheid erhalten Sie anschliessend schriftlich vom Amt.
Mitbringen: das Aufgebotsschreiben mit Zugangscode, Führerausweis oder Identitätskarte, Brille oder Kontaktlinsen, eine Medikamentenliste und allfällige aktuelle Befunde.
Einordnung
Was diese Untersuchung ist — und was nicht.
Eine Begutachtung im Auftrag der Behörde
Beurteilt wird die Fahreignung, nicht Ihre Gesundheit insgesamt. Der Befund geht an das Strassenverkehrsamt — das gehört zum Auftrag und wird Ihnen vorher gesagt. Deshalb ist es auch keine Kassenleistung, sondern eine Selbstzahlerleistung.
Kein Ersatz für einen Check-up
Die Kontrolluntersuchung prüft gezielt, was fürs Fahren zählt. Wenn Sie wissen wollen, wo Sie gesundheitlich stehen, ist das ein Check-up — und wenn Sie noch keinen Hausarzt haben, sind Sie als neue Patientin oder neuer Patient willkommen.
Häufige Fragen
Gut zu wissen.
Wer darf diese Untersuchung durchführen?
Nur Ärztinnen und Ärzte mit kantonaler Anerkennung. Für Personen ab 75 Jahren ist eine Anerkennung der Stufe 1 nötig, für die höheren Ausweiskategorien Stufe 2 oder höher. Wir führen Untersuchungen der Stufen 1 und 2 durch.
Wie lange habe ich Zeit?
In der Regel drei Monate ab Datum des Aufgebotsschreibens. Das Strassenverkehrsamt kann im Einzelfall eine kürzere Frist setzen. Fristverlängerungen sind grundsätzlich nicht möglich — vereinbaren Sie den Termin deshalb früh.
Was muss ich mitbringen?
Das Aufgebotsschreiben des Strassenverkehrsamts mit dem Zugangscode, Ihren Führerausweis oder Ihre Identitätskarte, Ihre Brille oder Kontaktlinsen, eine Liste Ihrer Medikamente und, falls vorhanden, aktuelle Befunde von behandelnden Ärztinnen und Ärzten.
Wie kommt das Ergebnis zum Strassenverkehrsamt?
Der Befund wird elektronisch über emedko übermittelt, mit dem Zugangscode aus Ihrem Aufgebotsschreiben. Sie erhalten den Entscheid anschliessend schriftlich vom Amt.
Zahlt die Krankenkasse die Untersuchung?
Nein. Eine verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung ist keine Behandlung, sondern eine Begutachtung im Auftrag der Behörde — sie ist eine Selbstzahlerleistung. Stufe 1 kostet CHF 150, Stufe 2 CHF 200 — zahlbar direkt in der Praxis.
Was passiert, wenn etwas auffällt?
Nicht jeder Befund führt zum Ausweisentzug. Häufig sind Auflagen möglich — etwa eine Sehhilfe, kürzere Kontrollintervalle oder eine Einschränkung. Bei komplexeren Fragestellungen wird die Beurteilung an eine Fachperson der Stufe 3 oder 4 weitergeleitet.
Aufgebot erhalten?
Buchen Sie den Termin früh — die Frist beträgt in der Regel drei Monate und wird nicht verlängert.