Arbeitsmedizin · Art. 17c ArG
Nachtarbeit.
Untersuchung und Beratung.
Die medizinische Untersuchung für Nacht- und Schichtarbeitende nach Arbeitsgesetz — in Zürich, direkt am Hauptbahnhof. Das SECO-Formular wird im Termin ausgefüllt und unterschrieben.
Für wen
Pflicht für die einen, Anspruch für die anderen.
Das Arbeitsgesetz unterscheidet zwei Fälle. Beide werden hier gleich sorgfältig durchgeführt — und beide zahlt der Betrieb.
Obligatorisch
Bei besonderer Belastung
Für Jugendliche mit regelmässiger Nachtarbeit und für Arbeitnehmende, deren Nachtarbeit mit besonderen Gefahren oder grossen Beanspruchungen verbunden ist: Lärm, Luftschadstoffe über der Hälfte des Grenzwerts, hohe körperliche oder psychische Belastung, Alleinarbeit oder lange Schichten ohne Wechsel mit Tagesarbeit.
Auf eigenen Wunsch
Ab 25 Nächten im Jahr
Wer mindestens 25 Nächte im Kalenderjahr arbeitet, hat Anspruch auf eine medizinische Untersuchung und eine Beratung — unabhängig davon, ob eine besondere Belastung vorliegt. Der Anspruch besteht gegenüber dem Betrieb und muss nicht begründet werden.
Ablauf
Ein Termin, rund 30 Minuten.
Angaben vorab
Das Gesetz verlangt, dass die untersuchende Ärztin oder der untersuchende Arzt mit Arbeitsprozess und Arbeitsbedingungen vertraut ist. Senden Sie uns deshalb vorab Ihr Schichtmodell, die Zahl der Nachteinsätze pro Jahr und allfällige besondere Belastungen.
Untersuchung
Anamnese zu Schlaf, Herz-Kreislauf und Stoffwechsel, dazu die persönliche Situation — Betreuungspflichten, Wohnverhältnisse. Blutdruck, Grösse, Gewicht. Ab 40 Jahren oder bei Risikofaktoren ein kleines Nüchternlabor.
Beurteilung und Formular
Sie erhalten die Beurteilung schriftlich: geeignet, bedingt geeignet, vorübergehend nicht geeignet oder nicht geeignet. Das SECO-Formular wird ausgefüllt und unterschrieben, dazu die persönliche Beratung zum Umgang mit Nachtarbeit.
Mitbringen: das SECO-Formular Ihres Arbeitgebers, Angaben zum Schichtmodell, eine Medikamentenliste und einen Ausweis. Bitte nüchtern erscheinen.
Einordnung
Wer zahlt — und wer was erfährt.
Der Betrieb trägt die Kosten
Nach Art. 17c Abs. 3 des Arbeitsgesetzes trägt die Arbeitgeberin die Kosten der Untersuchung und Beratung, einschliesslich der nötigen kleinen Laboruntersuchungen. Weder Sie noch Ihre Krankenkasse zahlen etwas. Geben Sie uns die Rechnungsadresse des Betriebs, und wir stellen direkt dort Rechnung.
Befunde bleiben in der Praxis
Der Betrieb erhält ausschliesslich den Eignungsentscheid — keine Diagnosen, keine Laborwerte, keine Befunde. Diese bleiben hier, solange Sie sie nicht ausdrücklich freigeben. Wenn die Untersuchung etwas zeigt, das abgeklärt gehört, besprechen wir das mit Ihnen und mit niemandem sonst.
Häufige Fragen
Gut zu wissen.
Wer muss zur Untersuchung?
Obligatorisch ist sie für Jugendliche mit regelmässiger Nachtarbeit sowie für Arbeitnehmende, deren Nachtarbeit mit besonderen Gefahren oder grossen Beanspruchungen verbunden ist — etwa Lärm, Luftschadstoffe über der Hälfte des Grenzwerts, hohe körperliche oder psychische Belastung, Alleinarbeit oder lange Schichten ohne Wechsel mit Tagesarbeit. Wer mindestens 25 Nächte im Kalenderjahr arbeitet, hat unabhängig davon Anspruch auf Untersuchung und Beratung.
Wer bezahlt die Untersuchung?
Der Arbeitgeber. Nach Art. 17c Abs. 3 des Arbeitsgesetzes trägt er die Kosten der medizinischen Untersuchung und Beratung, einschliesslich der notwendigen kleinen Laboruntersuchungen. Weder Sie noch Ihre Krankenkasse zahlen etwas. Die Untersuchung kostet CHF 150 und wird direkt dem Betrieb in Rechnung gestellt.
Was erfährt mein Arbeitgeber?
Ausschliesslich den Eignungsentscheid — geeignet, bedingt geeignet, vorübergehend nicht geeignet oder nicht geeignet. Diagnosen und Befunde erhält er nicht. Diese bleiben in der Praxis, solange Sie sie nicht ausdrücklich freigeben.
Wie oft wird die Untersuchung wiederholt?
In der Regel alle zwei Jahre, ab dem 45. Altersjahr auf Wunsch jährlich. Bei obligatorischer Untersuchung erfolgt die erste vor Aufnahme der Nachtarbeit. Wird sie mit einer verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung kombiniert, kann sich das Intervall um ein Jahr verlängern — für Berufsfahrende im Nachtdienst oft der praktischere Weg.
Kann ich mich von einer Ärztin untersuchen lassen?
Ja. Frauen haben das Recht, sich von einer Ärztin untersuchen zu lassen. Sagen Sie uns das bei der Anmeldung, und wir vermitteln Sie entsprechend weiter — das ist Ihre Entscheidung und kostet Sie nichts.
Was muss ich mitbringen?
Das SECO-Formular Ihres Arbeitgebers, Angaben zu Ihrem Schichtmodell und zur Anzahl Nachteinsätze pro Jahr, eine Liste Ihrer Medikamente und einen Ausweis. Kommen Sie bitte nüchtern — ab 40 Jahren oder bei Risikofaktoren gehört ein kleines Labor zur Untersuchung.
Formular vom Arbeitgeber erhalten?
Senden Sie uns vorab Ihr Schichtmodell — dann ist der Termin in rund 30 Minuten erledigt. Betriebe mit mehreren Mitarbeitenden melden sich für Sammeltermine direkt bei uns.